Verbot von Investitionen in die Rüstungsindustrie

Der Umgang mit Kriegsmaterial ist in der Schweiz im Kriegsmaterialgesetz und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Diese weist aber erhebliche Lücken auf. So sind die Investitionen in Kriegsmaterialproduzenten nur ungenügend, beziehungsweise überhaupt nicht geregelt.

In der Schweiz ist der Umgang mit Kriegsmaterial im Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (KMG) und der dazugehörigen Verordnung über das Kriegsmaterial (KMV) geregelt. Dank dem internationalen Übereinkommen über Streumunition existiert im Kriegsmaterialgesetz eine juristische Grundlage für ein Verbot der Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Dies ist zwar begrüssenswert, hat sich in der Praxis aber nicht bewährt. Das Verbot der indirekten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial ist so konzipiert, dass es nur als Papiertiger bezeichnet werden kann. Denn: die indirekte Finanzierung ist nur strafbar, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll. In der Praxis ist dies beinahe unmöglich nachzuweisen. Dies zeigt auch ein Blick in die Rechtsprechung: Seit der Einführung des Artikels im Jahr 2013 hat es keinen einzigen solchen Fall gegeben. Für konventionelles Kriegsmaterial existiert bis heute kein Finanzierungsverbot.

Als neutrales Land und als Depositärstaat der Genfer Konvention kann sich die Schweiz eine solche Politik der Profitmaximierung auf Kosten von Menschenleben nicht erlauben. Das Geld, das über die Schweiz in die Kriegsindustrie gelangt, macht uns zu KomplizInnen der Konzerne, die Profit aus Kriegsopfern schlagen.

Kriegsgeschäfte-InitiativeOstermarsch_Textbild

Mit dem Ostermarsch unterstützen wir darum das Anliegen des Bündnisses gegen Kriegsgeschäfte, das ab April die Kriegsgeschäfte-Initiative lanciert. Mit dieser Volksinitiative soll der Schweizerischen Nationalbank, Stiftungen und allen Einrichtungen der staatlichen sowie beruflichen Vorsorge jegliche Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden. Ebenfalls vom Verbot betroffen sind Banken und Versicherungen.

Als Kriegsmaterialproduzenten gelten dabei alle Unternehmungen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen.

Mit der Kriegsgeschäfte-Initiative soll erreicht werden, dass unser Geld nicht mehr länger zu Finanzierung von Kriegsmaterial missbraucht wird. „Kein Schweizer Geld für die Kriege dieser Welt!“

Verfasst von Judith Schmid

Schreibe einen Kommentar zu Anonymous Antworten abbrechen