Ostermarsch

21. April 2025

Desertion darf kein Ausschlussgrund für Asyl sein!

Die GSoA unterstützt das Referendum gegen die erneute Verschärfung des Asylgesetzes aus mehreren Gründen. Der wichtigste ist der Ausschluss der Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund.
Von Jo Lang, erschienen in der GSoA-Zeitung Nummer 152

Vor dem Hintergrund des Bürgerkriegs in Syrien, wo die Desertionen die einzige Chance sind, den Despoten ohne Blutvergiessen zu stürzen, ist der Ausschluss der Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund besonders grotesk. Hinter diesem Revisionspunkt steckt vor allem die SVP, insbesondere Christoph Blocher. Am 20. Dezember 2005 hatte die (inzwischen ins Bundesverwaltungsgericht überführte) Asylrekurskommission (ARK) ein Grundsatzurteil veröffentlicht, wonach die Bestrafung von Militärverweigerung und Desertion in Eritrea unverhältnismässig streng und deshalb als politisch motiviert einzustufen sei. Die betroffenen Personen seien deshalb als Flüchtlinge anzuerkennen. Das bedeutete eine Desavouierung Blochers und des Bundesamtes für Migration (BFM). In der Folge setzte die SVP massiv Druck auf, um diesen Entscheid über eine Gesetzesänderung auszuhebeln.

Die bundesrätliche Verschärfung…
Im Mai 2010 schlug der Bundesrat folgenden neuen Absatz 3 zu Artikel 3 des Asylgesetzes vor: «Keine Flüchtlinge sind Personen, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.» Der Ständerat, der am 12. Dezember 2011 als Erstrat die Asyl-Revision beriet, unterstützte diese Verschärfung mit 24 : 14 Stimmen. Zur Kommissionsminderheit gehörte der CVP-Fraktionschef Urs Schwaller: «Erstens würde, das geht auch aus einem Schreiben des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge hervor, der vorgeschlagene Ausschluss von Wehrdienstverweigerern und Deserteuren von der Flüchtlingseigenschaft eine Abweichung vom Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention darstellen, und das wäre im internationalen Kontext ein Alleingang.» Als zweitens zitierte Schwaller Aussagen von Bundesrätin Sommaruga aus der Kommission: «Das ist Politik im Symbolbereich» (weil die eritreischen Deserteure ohnehin nicht zurück geschickt werden können.)

… wird durch den Nationalrat zweifach verschärft
Die Sprecherin der Kommissionsmehrheit, Christine Egerszegi-Obrist (FDP), wies dann auf das Wörtchen «einzig» hin und sagte in diesem Zusammenhang, dass Desertion weiterhin ein Asylgrund sei, sofern wegen ihr «eine unmenschliche Behandlung» drohe. Der Nationalrat hat dann die bundesrätliche Bestimmung zusätzlich massiv verschärft, indem er das Wörtchen «einzig» strich. Andreas Gross (SP), der mit dem bundesrätlichen Vorschlag hätte leben können, führte am 13. Juni 2012 aus, was diese Streichung bedeutet: «Einer, der Wehrdienstverweigerer ist, hätte dann nicht mehr das Recht, um Asyl zu ersuchen, er könnte keinen Flüchtlingsstatus mehr erhalten. Die Bestimmung wäre, wenn Sie das Wort ‚einzig‘ streichen, völkerrechtswidrig und würde der Konvention widersprechen.»

Der Nationalrat setzte noch eine weitere Verschärfung durch: die Dringlichkeit der Änderung dieser Bestimmung. Diese ist, wie auch ein Gutachten des Justizdepartements ergab, eindeutig nicht vorhanden. Artikel 165 der Bundesverfassung lässt Dringlichkeit nur zu, wenn diese zwingend gegeben ist. Das trifft hier allein schon nicht zu wegen dem Umstand, dass Deserteure aus Eritrea ohnehin nicht zurückgeschickt werden können, das Gesetz in nächster Zeit also keine praktischen Folgen hat.

Militaristische Ideologie
Das Streichen des Wörtchens «einzig» sowie die völlig willkürliche Dringlicherklärung bestätigen, dass es bei dieser Verschärfung um Ideologie geht. Die Verachtung von Desertion gehört zu den Kerngehalten von Nationalismus und Militarismus. Kriegsverweigerung, die nie ein ausschliesslicher und ausdrücklicher Asylgrund war, wird nun ausschliesslich und ausdrücklich als solcher ausgeschlossen. Allerdings steht die Asylverweigerung für Kriegsverweigerer völlig im Einklang mit der Förderung der Kriegsmaterialexporte durch die gleichen Parteien und PolitikerInnen. Häufig tragen die helvetischen Kriegsmaterialien dazu bei, dass Menschen zur Flucht gezwungen werden.

Die Verachtung von Desertion ist verankert in den mentalen Tiefenstrukturen der bürgerlich-traditionalistischen Schweiz. Deshalb war die Schweiz das letzte Land, das Militärverweigerern, diesen sogenannten «Staatskrüppeln», einen Zivildienst zugestand. Wegen dieser engen Verknüpfung von Bürgerrecht und Wehrpflicht war das eidgenössische Männervolk das letzte, das die Frauen zu Bürgerinnen machte. Deshalb tut sich die Schweiz so schwer mit der Aufhebung der Wehrpflicht. Diese Schweiz, gegen die die GSoA vor 30 Jahren angetreten ist, trägt die Verantwortung für die Abschaffung der Desertion als Asylgrund.

Die GSoA-Kampagne gegen die Verschärfung des Asylgesetzes wird den militaristischen Stier bei den Hörnern packen. Wir werden die Verweigerung von Militär und Krieg als positive und politische Friedens-Aktionen darstellen. Deserteure schützen heisst den Frieden fördern.


Weitere Verschärfungen
Die Revision des Asylgesetzes führt zu weiteren Verschärfungen. Die schwerwiegendste ist die Abschaffung des Botschafts-Asyls. Das zwingt Flüchtlinge, den weiten und häufig gefährlichen Weg an die Schweizergrenze auf sich zu nehmen, um hier vielleicht Asyl zu bekommen. Besonders trifft diese Verschärfung Frauen und Kinder. Der Anteil von asylsuchenden Frauen ist in der Schweiz ein Drittel tiefer als in den Schweizer Botschaften.

Die Einweisung «renitenter» Flüchtlinge in Sonderzentren ist rechtsstaatlich fragwürdig, weil die Definition von «renitent» völlig willkürlich ist. Völlig undemokratisch ist die Dringlichkeit. Die Verfassung, welche diese nur zulässt, wenn die Massnahme «keinen Aufschub duldet», wird eindeutig verletzt.