In den letzten Jahren haben viele Unternehmen begonnen, auf ihre soziale und ökologische Nachhaltigkeit und ihre Verantwortung zu achten. Davon zeugen auch die vielen Geschäftsberichte, die nicht mehr auskommen ohne Nachhaltigkeitsstrategien und die dazu gehörige Berichterstattung. Trotzdem lassen die Vorfälle, in denen Schweizer Unternehmen die Menschenrechte und ökologischen Grundsätze verletzen, nicht nach. Denn: wer sich vor seiner Verantwortung drücken will, ist nach heutigem Gesetz nicht gezwungen, sich mit den Auswirkungen des eigenen wirtschaftlichen Handelns auseinander zu setzen.
Im Gegensatz zur Schweiz sind die Bestrebungen auf internationaler Ebene jedoch schon weiter. Die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte fordern einen Smart-Mix aus verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen. Bereits jetzt sind zahlreiche europäische Länder an der Arbeit, nationale Aktionspläne und verbindliche Massnahmen auszuarbeiten, um die Unternehmen zu einem verantwortungsvolleren Wirtschaften zu bringen.
Die Schweiz hinkt in dieser Hinsicht also hinterher. Doch mit der Konzernverantwortungsinitiative besteht die Möglichkeit, dieses Manko aufzuholen und die Verantwortung der Unternehmen für ihr Handeln in der Verfassung festzuschreiben. Was dabei gefordert wird, ist nichts anderes, als was für jede Einzelperson gilt: Wir sind für unsere Handlungen verantwortlich.
Deshalb setzen wir uns als PolitikerInnen für verbindliche Regulierungen in der nationalen und internationalen Gesetzgebung ein.